Dieses Interview ist ein Beitrag für unsere Kampagne für eine Kinderunion und Teil unserer Reihe #ProgressiveLocalStories, die darauf abzielt, das Bewusstsein für die vielen positiven Initiativen zu schärfen, die fortschrittliche Städte und Regionen in Europa im Bereich der Ziele für nachhaltige Entwicklung ergriffen haben. Städte und Regionen sind zu Laboratorien für innovative Lösungen geworden. Mit dieser Reihe möchten wir herausfinden, wie fortschrittliche Bürgermeister*innen, Stadträt*innen und Regionalpräsident*innen Maßnahmen im Bereich der Kinderpolitik erfolgreich in Städten und Regionen umsetzen.
Kärntner Kinderstipendium – Förderung des Landes Kärnten zum schrittweisen Ausbau einer beitragsfreien Kinderbetreuung
Gemäß dem Regierungsprogramm 2018-2023 der Kärntner Landesregierung soll Kärnten zum kinderfreundlichsten Land Europas gemacht werden. Daher sollen im Bereich der Kinderbildung und Kinderbetreuung entsprechende Fördermaßnahmen gesetzt werden. Einen Schwerpunkt bildet die Förderung von Elternbeiträgen für Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, deren Kinder in einer Krippe, einer Kindertagesstätte, einem Kindergarten, einer alterserweiterten Einrichtung oder bei einer Tagesmutter/-vater gebildet und betreut werden.
Mit dieser Initiative will Kärnten erreichen, dass jedes Kind die Möglichkeit erhält, kostenfrei das Bildungsangebot in vorschulischen Bildungseinrichtungen in Anspruch zu nehmen. Zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungsergebnisse verdeutlichen, dass der Besuch einer elementaren Bildungsinstitution auf die Kompetenzentwicklung der Kinder einen positiven Einfluss ausübt und sich somit günstige Bedingungen für den weiteren Bildungsverlauf der Kinder ergeben.
Pilotprojekt – Start Kindergartenjahr 2018/19
Die Landesförderung zur Übernahme der Beiträge für jene Kinder, die eine elementare Bildungsinstitution besuchen, wurde als mehrstufiges Projekt geplant, so dass letztendlich eine beitragsfreie Bildung und Betreuung der Kinder erreicht werden kann. Die Kosten für Verpflegung und Spezialangebote sind ausgenommen, diese werden weiterhin von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten übernommen. Mit dem ersten Schritt zu einer substantiellen Reduktion des Beitrages für elementare Bildungseinrichtungen wurde mit Kindergartenjahr 2018/19 gestartet.
Im ersten Jahr wurde vom Land Kärnten 50 % der kärntenweit erhobenen durchschnittlichen Elternbeiträge (differenziert nach Krippe, Kindertagesstätte, Kindergarten und alterserweiterte Einrichtung, abzüglich der Verpflegungskosten) übernommen. Diese Fördersumme betrug für einen halbtägigen Besuch einer Kindertagesstätte bzw. Krippe € 70,- pro Monat und € 105,- für einen ganztägigen Besuch. Für den Besuch eines Kindergartens oder einer alterserweiterten Gruppe betrugt die monatliche Förderung € 43,- (halbtags) bzw. € 63,- (ganztags).
Alle Eltern erhielten für ihr Kind, mit Hauptwohnsitz in Kärnten, welches eine elementare Bildungseinrichtung im Bundesland Kärnten besuchte oder bei einer/einem Tagesmutter/-vater betreut wurde, die Förderung zum Elternbeitrag, den der jeweilige Rechtsträger vorschrieb, für die Dauer von maximal 11 Monaten (September 2018 bis Juli 2019).
Die Förderung der Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr erfolgte weiterhin im Rahmen der Art. 15a BV-G-Vereinbarung mit € 85,- pro Monat. Jene Eltern, deren Kind sich im verpflichtenden Kindergartenjahr befanden und den Kindergarten ganztags (länger als 7 Stunden täglich) besuchten, erhielten eine zusätzliche monatliche Förderung in Höhe von € 21,-.
Die Förderauszahlung erfolgt von Seiten des Landes Kärnten an die Rechtsträger der jeweiligen Bildungseinrichtungen, welche diese den Eltern bei den von ihnen vorgeschriebenen Elternbeiträgen monatlich in Abzug bringen.
Die Förderung des Elternbeitrages bei Tagesmüttern wird monatlich ab 60 Betreuungsstunden eines Kindes pro Monat und pro Betreuungsstunde gefördert. In Kindergartenjahr 2018/19 betrug die Förderung pro Stunde € 0,50.
Kindergartenjahr 2019/20 – zweiter Schritt
Mit Beginn des Kindergartenjahres 2019/20 wurde die Förderung der kärntenweit erhobenen durchschnittlichen Elternbeiträge von 50 auf 66 % erhöht. Die Eltern ersparten sich damit rd. zwei Drittel der Betreuungskosten.
Die Förderung betrug für den halbtägigen Besuch einer Kindertagesstätte bzw. Krippe nun € 92,- pro Monat bzw. € 139,- für einen ganztägigen Besuch. Für den Besuch eines Kindergartens oder einer alterserweiterten Gruppe betrugt die monatliche Förderung € 56,- (halbtags) bzw. € 83,- (ganztags).
Aufgrund der Covid19-Pandemie wurde im Sommer 2020 das Kinderstipendium auch im August ausbezahlt!
Die Förderung der Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr erfolgte weiterhin im Rahmen der Art. 15a BV-G-Vereinbarung mit € 85,- pro Monat. Jene Eltern, deren Kind sich im verpflichtenden Kindergartenjahr befanden und den Kindergarten ganztags (länger als 7 Stunden täglich) besuchten, erhielten eine zusätzliche monatliche Förderung in Höhe von € 28,-.
Die Förderung des Elternbeitrags bei Tagesmüttern und Tagesvätern betrug im Kindergartenjahr 2019/20 pro Stunde € 0,66.
Kindergartenjahr 2020/21
Im Kindergartenjahr 2020/21 wird die Förderung analog dem Kindergartenjahr 2019/20 fortgeführt. Aufgrund der anhaltenden Covid-19-Krise wird davon ausgegangen, dass auch im Monat August 2021 ein erhöhter Betreuungsbedarf der Kinder seitens der Eltern geben ist, daher wurde bereits beschlossen, dass das Kinderstipendium wieder 12 Mal, dh auch im August ausbezahlt wird.
Zukünftige Schritte zum Ausbau einer beitragsfreien Kinderbetreuung: Kindergartenjahr 2021/22
Mit Beginn des Kindergartenjahres 2021/22 soll das Kinderstipendium weiterhin in der Höhe von 66 % erfolgen und für den Zeitraum September 2021 bis einschließlich August 2022 ausbezahlt werden. Allerdings wird der im Juni 2018 kärntenweit erhobene durchschnittliche Elternbeitrag neu ermittelt und auf Basis der im Juni 2020 kärntenweit durchschnittlichen Elternbeiträge unter Berücksichtigung einer 4%iger Erhöhung im September 2020 erhöht werden. Die Kosten für Verpflegung und Spezialangebote sind von der Förderung weiterhin ausgenommen, diese werden von den Eltern übernommen.
Die Förderung beträgt für den halbtägigen Besuch einer Kindertagesstätte bzw. Krippe ab Herbst € 103,- pro Monat bzw. € 157,- für einen ganztägigen Besuch. Für den Besuch eines Kindergartens oder einer alterserweiterten Gruppe beträgt die monatliche Förderung € 70,- (halbtags) bzw. € 96,- (ganztags).
Die Förderung der Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr erfolgt weiterhin im Rahmen der Art. 15a BV-G-Vereinbarung mit € 85,- pro Monat und bleibt für Kinder, die den Kindergarten ganztags (länger als 7 Stunden täglich) besuchen, unverändert bei € 28,-.
Die Förderung des Elternbeitrages bei Tagesmüttern wird monatlich auf € 0,70 pro Betreuungsstunde erhöht.
Kindergartenjahr 2022/23 – Beitragsfreie Kinderbetreuung
Ziel ist es, mit dem Kindergartenjahr 2022/23 den letzten Schritt umzusetzen und die Kinderbetreuung beitragsfrei zu machen, dh das Land Kärnten wird ab Herbst 2022 100 % der kärntenweit erhobenen durchschnittlichen Elternbeiträge übernehmen.
Weiters sind folgende Maßnahmen in der Kinderbetreuung geplant:
- sukzessive Verkleinerung der Gruppengrößen
- Urlaubsrecht für Kinder
- bessere Entlohnung von Elementarpädagog*innen
- Ausweitung der Vor- und Nachbereitungszeiten
- detaillierte Bestimmungen zur Qualifizierung und Fortbildung des Betreuungspersonals